Berndshausen
Berndshausen
Berndshausen wurde urkundlich erstmals 1248 als "Bernishusin" erwähnt.
Das Dorf war landgräflich-hessischer Besitz, der von den Landgrafen als Lehen ab 1303 an ihre Lehnsleute, die Herren von Riedesel, vergeben wurde.
Diese Belehnung, erstmals im Jahre 1303 von Landgraf Heinrich I. getätigt, schloss spätestens ab 1376 die Niedere Gerichtsbarkeit ein und wurde bis 1822 immer wieder erneuert. Auch als die Riedesel das Dorf 1488 an einen Homberger Bürger verkauften, blieb die Gerichtsbarkeit als landgräfliches Lehen in ihrer Hand; sie wurde ab 1735 von Riedesel’schen Gericht in Ersrode ausgeübt.
Zehnteinkünfte aus Berndshausen standen im Laufe der Geschichte verschiedenen Lehnsinhabern zu, unter ihnen vor Allem den Herren von Löwenstein. Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurde Berndshausen am 1. Januar 1974 ein Ortsteil der Gemeinde Knüllwald. Die Einwohnerzahl von Berndshausen hat sich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts kaum verändert, mit Ausnahme des zeitweiligen Anstiegs durch Ausgebombte und Heimatvertriebene nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Jahre 1834 waren es 228 Einwohner. 1885 waren es 244, und 1939 waren es mit 254 kaum mehr. Im Jahre 1950 hingegen wurden 396 Einwohner gezählt, ein Zuwachs von 56 %. Schon 1961 war diese Zahl jedoch bereits wieder auf 298 gesunken, und heute sind es 219.
Die evangelische Dorfkirche ist eine Wehrkirche aus dem Jahre 1729. Sie steht innerhalb eines rechteckig ummauerten Wehrkirchhofs, mit sehenswertem alten Wehrtor aus dem Jahre 1452. Vor dem Kirchtor liegt der Lindenplatz mit zwei sehr alten sogenannten gezogenen Gerichtslinden und einem steinernen Gerichtstisch.
Text: Ortsbeirat Berndshausen